Zweck und Ziele

Was wir tun

Auszug aus unserer Satzung vom 07. September 2021

§2 Absatz 1

"Zweck des Vereins sind die Förderung des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Tierschutzes

 

unter besonderer Berücksichtigung der frei lebenden Vogelwelt und das Eintreten für die Belange

 

des Umweltschutzes einschließlich der Bildungs- und Forschungsarbeit in den genannten

 

Bereichen. Der Verein betreibt seine Aufgaben auf wissenschaftlicher Grundlage."

§2 Absatz 2

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Aufgaben:

  • Das Erhalten, Schaffen und Verbessern von Lebensgrundlagen für eine artenreiche Pflanzen- und Tierwelt in der freien Landschaft und im Siedlungsraum sowie das Eintreten für den Schutz der menschlichen Gesundheit vor Schäden durch Umweltbeeinträchtigungen.
  • Die Durchführung von Artenschutzmaßnahmen für gefährdete Tier- und Pflanzenarten.
  • Umweltbildung durch Heranführung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen an die Natur, sowie die Förderung des Natur- und Umweltschutzgedankens im gesamten Bildungsbereich.
  • Öffentliches Vertreten und Verbreitung der Ziele des Natur- und Umweltschutz, z.B. durch Errichtung und Unterhaltung von Natur- und Umweltschutzzentren und von Naturschutzstiftungen, Publikationen und Veranstaltungen.
  • Einwirkung auf Verwaltungen gemäß den genannten Aufgaben sowie das Eintreten für den Vollzug einschlägiger Rechtsvorschriften.
  • Mitwirkung bei Planungen und in Abstimmung mit dem Landesverband die Anfertigung von naturschutzfachlichen Verbandsstellungnahmen, die für den Schutz der Natur und Umwelt bedeutsam sind.
  • Unterstützung von Forschungsvorhaben im Bereich des Natur- und Umweltschutzes.
  • Die Mittelweitergabe an andere Körperschaften im Rahmen von § 58 Nr. 1, 2 Abgabenordnung,
  • Die Beschaffung finanzieller Mittel. Dieses verbindet die Beziehungspflege mit dem Werben um den persönlichen finanziellen Einsatz für Zwecke des NABU.