VOLKSBEGEHREN ENDET MIT GROSSEM ERFOLG

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

der niedersächsische Landtag hat am 10. November einstimmig das Gesetzespaket zum sogenannten Niedersächsischen Weg beschlossen. Grünland und artenreiche Wiesen sowie Gewässerrandstreifen werden künftig besser geschützt, der Pestizideinsatz in wichtigen Naturbereichen wird verboten, der Wiesenvogelschutz wird ausgeweitet, heimische Baumarten gefördert und der Anteil des Ökolandbaus gesteigert. Ohne unser Volksbegehren hätte es diese Beschlüsse nie gegeben. Dank des Volksbegehrens gibt es jetzt verbindliche Gesetze und verbindliche Zusagen für wirksame Förderprogramme und Verordnungen. Es ist ein großer Schritt, dass die Landwirtschaft diese verbindlichen rechtlichen Regelungen jetzt ausdrücklich mitträgt, nachdem sie anfänglich ausschließlich auf freiwillige Vereinbarungen gesetzt hat.

Bis zum 1. November wurden 138.118 gültige Unterschriften abgegeben - mehr als fünfmal soviel wie in der ersten Phase eines Volksbegehrens erforderlich. Aufgrund der nun beschlossenen Gesetze hat der Initiatorenkreis entschieden, die Zulassung für die zweite Phase nicht zu beantragen und das Volksbegehren damit einzustellen.

Unser großer Dank gilt allen, die für das Volksbegehren vor Ort engagiert Unterschriften gesammelt haben genauso wie allen, die mit ihrer Unterschrift das Volksbegehren unterstützt haben.

Es wird jetzt auf die Umsetzung der Gesetze, der vereinbarten Förderprogramme und Verordnungen ankommen, denn vor Ort wird sich zeigen, ob der Artenschwund gestoppt werden kann. Wir werden mit unseren Bündnispartnern und Aktionsgruppen den Niedersächsischen Weg weiter intensiv begleiten. Klar ist, dass wir beim Kampf gegen das Artensterben erst ganz am Anfang stehen. Nicht nur auf Landes-, sondern insbesondere auf Bundes- und EU-Ebene müssen jetzt entsprechende Schritte folgen.

Herzliche Grüße Ihr/Euer Team des Volksbegehren Artenvielfalt